Einheitswertbescheide - Grundsteuer - Befreiungsbescheide
Unter der Grundsteuer versteht man eine Steuer auf inländischen Grundbesitz, sie stellt also eine Sachsteuer dar. Dass eine solche bezahlt werden muss, ist im Grundsteuergesetz geregelt. Eingehoben wird diese von den Gemeinden, welche den Steuerertrag auch zur Gänze zugesprochen bekommen. Näheres zur Grundsteuer finden Sie hier.
Es ist unter Umständen möglich, von der Grundsteuer befreit zu werden. Hierbei gilt es zwischen einer dauernden und einer zeitlich begrenzten Grundsteuerbefreiung zu unterscheiden.
Der Einheitswert für Grundbesitz wird für Besteuerungszwecke vom Finanzamt festgestellt und der Eigentümerin/dem Eigentümer im Einheitswertbescheid mitgeteilt. Der Einheitswertbescheid ist ein sogenannter Feststellungsbescheid. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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