Reisepass
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.
Zuständige Stelle für die Beantragung, Neuaustellung etc. ist die Bezirkshauptmannschaft.
Kontakt BH Leibnitz:
Kada-Gasse 12
8430 Leibnitz
Tel.: 03452 82911 0
E-Mail: bhlb(at)stmk.gv.at
http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at
Nützliche Informationen zu Reisepass, Neuausstellung, Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren, Notpass, Reisepass gestohlen, etc. finden Sie stets aktuell hier auf der Seite von oesterreich.gv.at oder auf der Seite vom Land Steiermark.