Neues räumliches Leitbild beschlossen

Die Marktgemeinde Wagna hat im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes ein räumliches Leitbild, welches eine wesentliche Planungshilfe für Projektanten und Bauwerber ist und gleichzeitig der Gestaltung von qualitativ hochwertigem Lebensraum dient, erstellt. Der Entwurf dessen und des neuen Flächenwidmungsplanes wurden kürzlich im Gemeinderat beschlossen.

Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung aller Grundstücke im jeweiligen Gemeindegebiet fest. Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung ein örtliches Entwicklungskonzept sowie einen Flächenwidmungsplan zu erstellen. Diese Verordnungen dürfen den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes, insbesondere den Raumordnungsgrundsätzen und den Entwicklungsprogrammen des Landes nicht widersprechen. Zumindest alle zehn Jahre muss die Gemeinde ihren Flächenwidmungsplan im Zuge einer Revision überprüfen und überarbeiten.

Der Flächenwidmungsplan hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich zu gliedern und die Nutzungsarten für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festzulegen. Das heißt: Der Flächenwidmungsplan legt fest, welche Nutzungen, etwa Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Freizeitzwecke, bzw. welche Bebauungsdichte für diverse Baugrundstücke eines Gebietes zulässig sind.

Im Allgemeinen unterscheidet der Flächenwidmungsplan zwischen: 1. Bauland, 2. Verkehrsflächen und 3. Freiland.

Kurz gesagt, ist der Flächenwidmungsplan die Konkretisierung und graphische Festlegung der im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Planungsziele. Neu für die Marktgemeinde Wagna ist die Erstellung eines räumlichen Leitbildes, welches eine wesentliche Planungshilfe für Projektanten und Bauwerber sein soll und gleichzeitig der Gestaltung von qualitativ hochwertigem Lebensraum dienen soll.

Die Marktgemeinde Wagna hat mittels Kundmachung vom 30.10.2020 zur Einbringung diverser Planungswünsche aufgerufen. Seither wurden die eingebrachten Wünsche und Änderungen nach Abstimmung mit dem Raumordnungsgesetz in den Entwurf des Flächenwidmungsplanes eingearbeitet sowie ein räumliches Leitbild erstellt. Aufgrund der Corona-Pandemie sowie diverser Gesetzesnovellen von Seiten des Landes Steiermark mussten diese Entwürfe mehrfach überarbeitet werden.

In der Sitzung vom 7. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die Auflage des Entwurfes des örtlichen Entwicklungskonzeptes mit räumlichem Leitbild und Sachbereichskonzept Energie sowie des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Diese sollen in der Zeit von 8.1. bis 11.3.2024 aufgelegt werden.

Sollten Sie einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung mit Dipl. Ing. Martin Florian, T 03452 82582 41 od. martin.florian(at)wagna.at.

Zusätzlich dazu gibt es Beratungstermine während der Auflagezeit:

  • Di, 9. 1. 2024, 8 bis 12 Uhr
  • Di, 16. 1. 2024, 13 bis 17 Uhr
  • Di, 23. 1. 2024, 8 bis 12 Uhr
  • Di, 30. 1. 2024, 13 bis 17 Uhr
  • Di, 6. 2. 2024, 8 bis 12 Uhr
  • Di, 20. 2. 2024, 13 bis 17 Uhr
  • Di, 5. 3. 2024, 8 bis 12 Uhr