Erinnerung an Zuschuss-Möglichkeiten

Wohn- & Heizkostenzuschuss

Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes, kann bis 30. November auch noch der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes beantragt werden.

Während der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark noch bis 29. Februar 2024 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden kann und dank der Verdoppelung durch die Marktgemeinde Wagna bis zu 680 Euro beträgt, wurde die Beantragungsfrist für den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes bis 30. November 2023 verlängert. Letzterer beträgt 400 Euro und kann von allen beantragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit 1. Jänner 2023 in der Steiermark haben. Weiters darf das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammen nicht mehr als 40.045 Euro betragen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit dem 1.9.2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und deren Netto-Haushaltseinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt. Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro, Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro, sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind. Nähere Infos erhalten Sie online auf unserer Homepage www.wagna.at oder im Bürgerservice der Marktgemeinde Wagna. Antragsformular: www.wagna.at/downloads

 


Beihilfe für Projektwoche

Um Familien mit schulpflichtigen Kindern entgegenzukommen, unterstützt die Marktgemeinde Wagna Eltern in Form einer einmaligen Beihilfe für die Teilnahme an Projektwochen.

Das Formular für das Ansuchen um Gewährung einer einmaligen Beihilfe (für die Schullandwoche) finden Sie online auf unserem Downloadcenter wagna.at/downloads oder erhalten Sie gerne persönlich im Bürgerservice.

Richtsätze:
Ehepaare 2.057 Euro
Alleinerzieher 1.450 Euro
Erhöhung pro Kind 412 Euro

Nähere Infos auf www.wagna.at oder im Bürgerservice der Marktgemeinde Wagna. Antragsformular: www.wagna.at/downloads