Europawahl: Am 9. Juni wird gewählt

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 wird das neue Europaparlament gewählt. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur Stimmabgabe mitgeben.

Wir möchten seitens der Marktgemeinde Wagna unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl am 9. Juni 2024 optimal unterstützen. Deshalb haben Sie vor einigen Wochen bereits eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte.

Bitte bringen Sie am Wahltag den personalisierten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und einen amtlichen Lichtbildausweis* in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung erheblich.

 

Wie kann ich wählen?

1. Wählen mittels Wahlkarte

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Welche Fristen gibt es hierfür zu beachten?
Bis Mittwoch, den 5. Juni 2024 kann eine Wahlkarte für die Briefwahl schriftlich beantragt werden. Bis Freitag, den 7. Juni um 12 Uhr ist es möglich, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) eine Wahlkarte im Marktgemeindeamt zu beantragen. Hierzu ist die Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich.

Die Möglichkeiten zur Beantragung einer Wahlkarte

  • Schriftlich (auch per E-Mail) bei der Gemeinde
  • Schriftlich über die Internetseite www.oesterreich.gv.at
  • Schriftlich mit der Handy-App „Digitales Amt“
  • Mündlich (d.h. persönlich,    nicht aber telefonisch) bei der Gemeinde

Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!

Sollten Sie eine Wahlkarte mündlich (persönlich) im Gemeindeamt beantragen, haben Sie nun auch die Möglichkeit einer sofortigen Stimmabgabe. Dazu ist im Marktgemeindeamt eine Wahlzelle bereitgestellt. Die sofortige Stimmabgabe ist allerdings nicht verpflichtend. Sie können die Wahlkarte auch mitnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt per Briefwahl oder per Präsenzwahl im Wahllokal wählen.

 

2. Persönliches Wählen am Wahltag bzw. Präsenzwahl

Am Wahltag, dem 9. Juni können Sie persönlich im Wahllokal Ihres Sprengels wie gewohnt Ihre Stimme abgeben. In der Marktgemeinde Wagna gibt es neun Wahlsprengel bzw. sechs Wahllokale (die jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten finden Sie nebenstehend). In welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie zu wählen haben, können Sie in der amtlichen Wahlinformation, die Sie per Post erhalten haben, nachlesen.

Die Marktgemeinde Wagna hat zusätzlich eine besondere Wahlbehörde, eine sogenannte „fliegende Wahlkommission“ eingerichtet. Diese kann ausschließlich mit Wahlkarte genützt werden und ist bei der Gemeinde im Voraus zu beantragen. Beachten Sie bitte: Die „fliegende Wahlkommission“ ist ausschließlich für pflegebedürftige bzw. in ihrer Mobilität schwer eingeschränke (z.b. bettlägerige) Personen vorgesehen. Nur sie können von der besonderen Wahlbehörde zum Zweck der Entgegennahme der Stimmen besucht werden.

Sollten noch Fragen offen sein, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Marktgemeinde Wagna gerne zur Verfügung!

 

Bitte amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!
* Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer staatlichen Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …). Beachten Sie, dass eine Ausweispflicht gilt.

 

Die Wahllokale unserer Gemeinde im Überblick:

Sprengel 1:
Gemeindeamt Wagna
8 bis 13 Uhr
Franz-Trampusch-Platz 1, 8435 Wagna

Sprengel 2 & 3:
Josef-Baumann-Saal
8 bis 13 Uhr
Franz-Trampusch-Platz 2, 8435 Wagna

Sprengel 4:
Gasthaus Haas
8 bis 12 Uhr
Retzneier Straße 2, 8435 Aflenz

Sprengel 5:
Rüsthaus Hasendorf
8 bis 12 Uhr
Hofriedweg 31, 8435 Hasendorf

Sprengel 6:
Rüsthaus Leitring
8 bis 13 Uhr
Josef-Trabi-Platz 1, 8435 Leitring

Sprengel 7, 8 & 9:
Kindergarten Leitring
8 bis 13 Uhr
Dr.-Billroth-Weg 31, 8435 Leitring

 

Die Europawahl am 9. Juni 2024 ist ein entscheidender Moment für die demokratische Zukunft Europas.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben die Möglichkeit, ihre Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen. Die österreichischen Parteien haben eine Vielzahl von Kandidat:innen nominiert, um die Interessen des Landes auf europäischer Ebene zu vertreten. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Sie entscheiden über eine Vielzahl von Themen, die das tägliche Leben beeinflussen, darunter Wirtschaft, Umwelt, Migration und Bildung. Ihre Arbeit ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft Europas und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Daher sollte es jeder/jedem wahlberechtigten Bürger:in ein Anliegen sein, von ihrem/seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

 

Europawahl in Kürze

Wann ist Wahltag?
Die Wahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt.

Wie viele Abgeordnete werden gewählt?
Im Jahr 2024 werden 20 österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. 2019 waren es noch 19.

Wie werden die Abgeordneten gewählt?
Als Wahlsystem legt das EU-Recht in allen Ländern das Verhältniswahlrecht fest. Das heißt, dass die Anzahl der gewählten Mitglieder jeder Partei von dem Anteil der Wählerstimmen abhängt, die die jeweilige Partei erhalten hat. Wählerinnen und Wähler in Österreich können Kandidatinnen und Kandidaten der Partei, die sie wählen, Vorzugsstimmen geben. Durch Vorzugsstimmen erhöht sich deren Chance auf den Einzug in das Europäische Parlament.

Wer darf wählen?
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) ist berechtigt, wer…
… spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, das heißt spätestens an diesem Tag den 16. Geburtstag feiert.
… Österreicherin oder Österreicher bzw. Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich ist oder Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher.
… am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist.
… nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.