Wir möchten seitens der Marktgemeinde Wagna unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September 2024 optimal unterstützen. Deshalb haben Sie kürzlich eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte.
Bitte bringen Sie am Wahltag den personalisierten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und einen amtlichen Lichtbildausweis* in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung erheblich.
*Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer staatlichen Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …). Beachten Sie, dass eine Ausweispflicht gilt.
Wie kann ich wählen?
1. Wählen mittels Wahlkarte:
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann können Sie eine Wahlkarte beantragen.
Welche Fristen gibt es hierfür zu beachten?
Bis Mittwoch, den 25. September 2024 kann eine Wahlkarte für die Briefwahl schriftlich beantragt werden. Bis Freitag, den 27. September um 12 Uhr ist es möglich, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) eine Wahlkarte im Marktgemeindeamt zu beantragen. Hierzu ist die Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich.
Die Möglichkeiten zur Beantragung einer Wahlkarte im Detail:
- schriftlich (auch per E-Mail) bei der Gemeinde
- schriftlich über die Internetseite „www.oesterreich.gv.at“
- schriftlich mit der Handy-App „Digitales Amt“
- mündlich (d.h. persönlich, nicht aber telefonisch) bei der Gemeinde
Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!
Sollten Sie eine Wahlkarte mündlich (persönlich) im Gemeindeamt beantragen, haben Sie zugleich die Möglichkeit einer sofortigen Stimmabgabe. Dazu ist im Marktgemeindeamt eine Wahlzelle bereitgestellt. Die sofortige Stimmabgabe ist allerdings nicht verpflichtend. Sie können die Wahlkarte auch mitnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt per Briefwahl oder per Präsenzwahl im Wahllokal wählen.
2. Persönliches Wählen am Wahltag bzw. Präsenzwahl:
Am Wahltag können Sie persönlich im Wahllokal Ihres Sprengels wie gewohnt Ihre Stimme abgeben. In der Marktgemeinde Wagna gibt es neun Wahlsprengel bzw. sechs Wahllokale (die jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten finden Sie nebenstehend). In welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie zu wählen haben, finden Sie in der amlichen Wahlinformation, die Sie per Post erhalten haben.
Sollten noch Fragen offen sein, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Marktgemeindeamtes Wagna gerne zur Verfügung.
Die Wahllokale unserer Gemeinde im Überblick:
Sprengel 1:
Gemeindeamt Wagna
8.00 bis 13.00 Uhr
(Franz-Trampusch-Platz 1, 8435 Wagna)
Sprengel 2 und 3:
Josef-Baumann-Saal
8.00 bis 13.00 Uhr
(Franz-Trampusch-Platz 2, 8435 Wagna)
Sprengel 4:
Gasthaus Haas
8.00 bis 12.00 Uhr
(Retzneier Straße 2, 8435 Aflenz)
Sprengel 5:
Rüsthaus FF Hasendorf
8.00 bis 12.00 Uhr
(Hofriedweg 31, 8435 Hasendorf)
Sprengel 6:
ESV Leitring
8.00 bis 13.00 Uhr
(Josef-Trabi-Platz 1, 8435 Leitring)
Sprengel 7, 8 und 9:
Kindergarten Leitring
8.00 bis 13.00 Uhr
(Dr.-Billroth-Weg 31, 8435 Leitring)