Jetzt wird wieder gewählt!

Am 24. November sind wir zum dritten Mal in diesem Jahr dazu aufgerufen, unsere Stimme abzugeben. Wir fassen Ihnen wieder die wichtigsten Informationen zur Stimmabgabe zusammen.

Für die bevorstehende Landtagswahl am 24. November haben Sie Ende Oktober eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben- bzw. Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte.

Bitte bringen Sie am Wahltag den personalisierten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und einen amtlichen Lichtbildausweis* in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung erheblich. Beachten Sie, dass eine Ausweispflicht gilt und die Mitarbeiter:innen der Wahlbehörden somit verpflichtet sind, Ihren Ausweis zu kontrollieren, auch wenn Sie amtsbekannt sind.

*Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer staatlichen Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis.

 

Wie kann ich wählen?

1. Wählen mittels Wahlkarte

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Welche Fristen gibt es hierbei zu beachten?

Bis Mittwoch, den 20. November 2024 kann eine Wahlkarte für die Briefwahl schriftlich beantragt werden. Bis Freitag, den 22. November um 12 Uhr ist es möglich, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) eine Wahlkarte im Marktgemeindeamt zu beantragen. Hierzu ist die Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich.

Die Möglichkeiten zur Beantragung einer Wahlkarte im Detail:

  • Schriftlich (auch per E-Mail) bei der Gemeinde
  • Schriftlich über „www.wahlkartenantrag.at“
  • Schriftlich mit der Handy-App „Digitales Amt“
  • Mündlich (d.h. persönlich, nicht aber telefonisch) bei der Gemeinde

Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!

Sollten Sie eine Wahlkarte mündlich (persönlich) im Gemeindeamt beantragen, haben Sie zugleich die Möglichkeit einer sofortigen Stimmabgabe. Dazu ist im Marktgemeindeamt eine Wahlzelle bereitgestellt. Die sofortige Stimmabgabe ist allerdings nicht verpflichtend. Sie können die Wahlkarte auch mitnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt per Briefwahl oder per Präsenzwahl im Wahllokal wählen.

 

2. Persönliches Wählen am Wahltag bzw. Präsenzwahl

Am Wahltag können Sie persönlich im Wahllokal Ihres Sprengels wie gewohnt Ihre Stimme abgeben. In der Marktgemeinde Wagna gibt es neun Wahlsprengel bzw. sechs Wahllokale (die jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten finden Sie nebenstehend). In welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie zu wählen haben, finden Sie in der amtlichen Wahlinformation, die Sie per Post erhalten haben.

Sollten noch Fragen offen sein, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Marktgemeindeamtes Wagna gerne zur Verfügung.

 


Die Wahllokale unserer Gemeinde im Überblick

Sprengel 1:
Gemeindeamt Wagna

8 bis 13 Uhr
(Franz-Trampusch-Platz 1, 8435 Wagna)

Sprengel 2 und 3:
Josef-Baumann-Saal

8 bis 13 Uhr
(Franz-Trampusch-Platz 2, 8435 Wagna)

Sprengel 4:
Gasthaus Haas

8 bis 12 Uhr
(Retzneier Straße 2, 8435 Aflenz)

Sprengel 5:
Rüsthaus FF Hasendorf

8 bis 12 Uhr
(Hofriedweg 31, 8435 Hasendorf)

Sprengel 6:
ESV Leitring

8 bis 13 Uhr
(Dr.-Billroth-Weg 73, 8435 Leitring)

Sprengel 7, 8 und 9:
Kindergarten Leitring

8 bis 13 Uhr
(Dr.-Billroth-Weg 71, 8435 Leitring)