Für die bevorstehende Gemeinderatswahl am 23. März haben Sie kürzlich eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben- bzw. Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte. Bitte bringen Sie am Wahltag den personalisierten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung erheblich. Beachten Sie, dass eine Ausweispflicht gilt und die Mitarbeiter:innen der Wahlbehörden somit verpflichtet sind, Ihren Ausweis zu kontrollieren, auch wenn Sie amtsbekannt sind. Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann können Sie eine Wahlkarte beantragen. Ausführliche Informationen zum Beantragen einer Wahlkarte und Wählen mittels Wahlkarte finden Sie untenstehend. Sollten Sie eine Wahlkarte mündlich (persönlich) im Gemeindeamt beantragen, haben Sie zugleich die Möglichkeit einer sofortigen Stimmabgabe. Dazu ist im Marktgemeindeamt eine Wahlzelle bereitgestellt. Die sofortige Stimmabgabe ist allerdings nicht verpflichtend. Sie können die Wahlkarte auch mitnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt per Briefwahl oder per Präsenzwahl im Wahllokal wählen.
Am Wahltag können Sie persönlich im Wahllokal Ihres Sprengels wie gewohnt Ihre Stimme abgeben. In der Marktgemeinde Wagna gibt es neun Wahlsprengel bzw. sechs Wahllokale (die jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten finden Sie untenstehend). Wo Sie zu wählen haben, finden Sie in der amtlichen Wahlinformation, die Sie per Post erhalten haben.
Sollten noch Fragen offen sein, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Marktgemeindeamtes Wagna gerne zur Verfügung.
Wählen mittels Wahlkarte
Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Persönlich (nicht telefonisch!) im Bürgerservice der Marktgemeinde Wagna zu den Amtszeiten bis spätestens 21. März 2025, 12 Uhr. Die Vorlage eines Lichtbildausweises ist erforderlich. Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehe-gatt:innen, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!
Schriftlich mit der der „Amtlichen Wahlinformation“ beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder per E-Mail an die Marktgemeinde Wagna. Zudem können Sie mit dem personalisierten Code auf der Wählerverständigungskarte rund um die Uhr online auf www.wahlkartenantrag.at bzw. über das Digitale Amt Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 19. März 2025. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, bis zum Schließen des letzten Wahllokales, einlangen. Vergessen Sie nicht, die Wahlkarten außen zu unterschreiben.
Stimmabgabe am Wahltag
Zur Wahl am 23. März bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...). Sie benötigen auch einen Ausweis, wenn Sie „amtsbekannt“ sind.
Alle Wahllokale im Überblick:
Sprengel 1:
Gemeindeamt Wagna
8 bis 13 Uhr
(Franz-Trampusch-Platz 1, 8435 Wagna)
Sprengel 2 und 3:
Josef-Baumann-Saal
8 bis 13 Uhr
(Franz-Trampusch-Platz 2, 8435 Wagna)
Sprengel 4:
Gasthaus Haas
8 bis 12 Uhr
(Retzneier Straße 2, 8435 Aflenz)
Sprengel 5:
Rüsthaus FF Hasendorf
8 bis 12 Uhr
(Hofriedweg 31, 8435 Hasendorf)
Sprengel 6:
ESV Leitring
8 bis 13 Uhr
(Dr.-Billroth-Weg 73, 8435 Leitring)
Sprengel 7, 8 und 9:
Kindergarten Leitring
8 bis 13 Uhr
(Dr.-Billroth-Weg 71, 8435 Leitring)