Wichtige Informationen zur Gemeinderatswahl 2020

Am Sonntag, dem 22. März wird gewählt. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur Stimmabgabe mitgeben.

Wir möchten seitens der Marktgemeinde Wagna unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen ab Anfang März eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2020“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

 

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun und welche Möglichkeiten der Stimmabgabe gibt es überhaupt?

 

Vorgezogene Stimmabgabe

 

Im Zuge der Gemeinderatswahl haben Sie die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe und können somit bereits am Freitag, dem 13. März, in der Zeit von 15:00 bis 20:00 Uhr ausschließlich im Marktgemeindeamt Wagna ihre Stimme abgeben. 

Hat ein Wähler bereits eine Wahlkarte beantragt, kann er sein Wahlrecht bei der vorgezogenen Stimmabgabe nicht ausüben. Wahlkarten werden im Zuge der vorgezogenen Stimmabgabe nicht entgegengenommen. 

 

Stimmabgabe am Wahltag

 

Zur Wahl am 22. März bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis* in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

*Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …). Sie benötigen auch einen Ausweis, wenn Sie „amtsbekannt“ sind. 

 

Wählen mittels Wahlkarte

 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal und auch am vorgezogenen Wahltag nicht im Marktgemeindeamt Wagna wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten: 

  • Persönlich (nicht telefonisch!) im Meldeamt der Marktgemeinde Wagna zu den Amtszeiten bis spätestens 20. März 2020, 12:00 Uhr. Die Vorlage eines Lichtbildausweises ist erforderlich.
  • Schriftlich mit der der „Amtlichen Wahlinformation“ beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert.
  • Elektronisch im Internet können Sie mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

 

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 18. März 2020. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 22. März 2020, 13:00 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde (Marktgemeindeamt) einlangen.

 

Alle Wahllokale im Überblick

 

SprengelBezeichnungAdresseÖffnungszeiten
Sprengel 1MarktgemeindeamtMarktplatz 4, 8435 Wagna07:00 - 13:00 Uhr
Sprengel 2KultursaalMarktplatz 2, 8435 Wagna07:00 - 13:00 Uhr
Sprengel 3KultursaalMarktplatz 2, 8435 Wagna07:00 - 13:00 Uhr
Sprengel 4Gasthaus PaprikaRetzneier Straße 2, 8435 Aflenz08:00 - 12:00 Uhr
Sprengel 5Rüsthaus HasendorfHofriedweg 31, 8435 Hasendorf08:00 - 12:00 Uhr
Sprengel 6Rüsthaus LeitringJosef-Trabi-Platz 1, 8435 Leitring07:00 - 13:00 Uhr
Sprengel 7Kindergarten LeitringDr.-Billroth-Weg 31, 8435 Leitring07:00 - 13:00 Uhr
Sprengel 8Kindergarten LeitringDr.-Billroth-Weg 31, 8435 Leitring07:00 - 13:00 Uhr
Sprengel 9Kindergarten LeitringDr.-Billroth-Weg 31, 8435 Leitring07:00 - 13:00 Uhr