Gemeinderatswahl offiziell verschoben

Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom 17. März 2020 die Änderung der Gemeindewahlordnung für eine Ermächtigung der Landesregierung zur Aussetzung des Wahlverfahrens am 22. März 2020 beschlossen.

Es ist beabsichtigt, dass die Steiermärkische Landesregierung in ihrer Sitzung am kommenden Donnerstag, dem 19. März 2020, auf Basis dieses Gesetzes die Verordnung über die Aussetzung des Wahlverfahrens der Gemeinderatswahlen 2020 sowie der Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates beschließt. In dieser Verordnung werden auch erforderliche Regelungen getroffen, die die Ausstellung von Wahlkarten sowie die Verwahrung der Wahlunterlagen betreffen.

 

Ausstellung der Wahlkarten

Aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung (Ausgangsbeschränkungen) und des eingeschränkten Parteienverkehrs in den Gemeinden soll in der genannten Verordnung der Landesregierung die Frist für die spätmöglichste schriftliche Beantragung von Wahlkarten (abweichend von § 39 GWO) bis Freitag, 20. März 2020, 24:00 Uhr, verlängert werden. Damit ist eine mündliche Beantragung von Wahlkarten, insbesondere nach dem Mittwoch, 18. März 2020, zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten, nicht erforderlich.

Alle bis Freitag, 20. März 2020, 24:00 Uhr, schriftlich gestellten Anträge werden daher zu berücksichtigen und die Wahlkarten im Falle der Stattgebung gemäß den Vorgaben des § 39a ehestmöglich an die Antragstellerinnen und Antragsteller zu übermitteln sein.

 

Einlangende Wahlkarten

Die bei der Gemeindewahlbehörde eingelangten und noch einlangenden Wahlkarten sind bis zur Stimmenzählung (§ 77) an dem von der Landesregierung festzusetzenden Wahltag versiegelt unter Verschluss zu verwahren. Alle Wahlkarten, die nach dem 22. März 2020 bei den Gemeindewahlbehörden einlangen, sollten nach der Verordnung der Landesregierung ihre Gültigkeit behalten.

Weiters ist von der Landesregierung vorgesehen, dass für den neuen noch festzusetzenden Wahltag die Ausstellung von Wahlkarten und somit die Ausübung des Wahlrechtes mittels Wahlkarten zugelassen wird. Den genauen Zeitpunkt für die Beantragung der Wahlkarten für den neuen Wahltag und die entsprechenden Fristen werden mit der Festsetzung des neuen Wahltages mit einer gesonderten Verordnung der Landesregierung geregelt und kommuniziert werden.

 

Fairnessabkommen erweitert

Die Spitzenkandidatin und Spitzenkandidaten der Parteien, die in der Marktgemeinde Wagna zur Gemeinderatswahl antreten, haben im Zuge des vorgezogenen Wahltags beschlossen, ihr Fairnessabkommen zu erweitern. 

So verzichten alle Parteien - egal, wann der Wahltermin schlussendlich stattfinden wird - bis eine Woche vor der Wahl auf Wahlwerbeaktionen (z.B. Verteilaktionen). Online wird bis einen Monat vor dem Wahltermin keine Wahlwerbung gemacht.