Aktuelle Covid-19 Maßnahmen

Aufgrund der steigenden Zahlen hat die Bundesregierung neue, striktere Maßnahmen zur Verhinderung einer Covid-19 Verbreitung erlassen. Diese sind seit dem 21. September 2020 gültig und betreffen v.a. den Event-, Sport- und Gastronomiebereich. Hier eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Coronavirus-Maßnahmen.

 

VERANSTALTUNGEN

 

Was gilt für Indoor-Veranstaltungen?

 

Sowohl bei privaten Zusammenkünften als auch bei nicht professionell organisierten Indoor-Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen.

 

Dieses 10-Personen-Limit gilt demnach nicht nur im privaten Rahmen, sondern ebenfalls für kulturelle und sportliche Freizeitaktivitäten. Das heißt: Indoor-Veranstaltungen – egal ob eine Familienfeier oder aber Sportevents, Schulungen, Fitnesskurse, Vereinstreffen, Konzerte, etc. – für die kein Sicherheitskonzept ausgearbeitet wurde und bei dem es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt, sind auf eine Teilnehmerzahl von max. 10 Personen beschränkt. Ausgenommen sind lediglich Begräbnisse, Demonstrationen und religiöse Veranstaltungen.

 

Für professionelle Veranstaltungen mit einem Präventionskonzept und zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen gilt eine Höchstgrenze von 1.500 Personen. Bei Veranstaltungen ab 200 Personen ist ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen und ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Indoor-Events ab 500 Personen bedürfen einer behördlichen Bewilligung. Kann der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden, muss auch am Sitzplatz ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

Was gilt für Outdoor-Events?

 

Bei nicht professionell organisierten Outdoor-Events ohne Sicherheitskonzept dürfen maximal 100 Personenzusammenkommen. Bei Open Air-Veranstaltungen mit Präventionskonzept und zugewiesenen Sitzplätzen gilt ein Limit von 3.000 Personen, wobei für Events ab 750 Personen eine behördliche Genehmigung vorliegen muss.

 

Was gilt beim Sport?

 

Bei sämtlichen Indoor-Sportaktivitäten (Fitnesskurse, Kegeln, Eisstock-Schießen, etc. – auch auf Vereinsbasis, oder hobbymäßig) gilt ein Limit von max. 10 Teilnehmern. Von der 10-Personen-Regel ausgenommen sind lediglich Fitnesscenter und Hobby-Mannschaftssportarten, bei denen mehr als 10 Personen zur Ausübung erforderlich sind, sowie der Profi-Sport

 

Im Fitnesscenter als auch beim Hobby-Mannschaftssport gilt: Direkt während der Sportausübung ist kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, davor und danach sehr wohl. Im Fitnessstudio muss z.B. beim Wechsel von Geräte-Stationen bzw. Trainingsbereichen ein MNS getragen werden. 

 

Erweiterte MASKENPFLICHT

 

Auch die Masken-Tragepflicht wurde erweitert: Auf Messen und Märkten (egal ob indoor oder outdoor), Indoor-Sportstätten, etc. gilt nun, genauso wie beim Einkauf, eine MNS-Maskenpflicht. 

 

GASTRONOMIE

 

Eine MNS-Pflicht gilt in Innenräumen nicht nur für das Personal, sondern auch für Gäste – außer beim Sitzen am Tisch. Eine Konsumation ist indoor ausschließlich am Sitzplatz erlaubt. Es gilt eine Obergrenze von 10 Personen pro Tisch. Für alle Veranstaltungen und Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrstunde um 1 Uhr.

 

 

Stand: 21.9.2020 | Quelle: Sozialministerium