Des Menschen bester Freund - Wichtige Informationen zur Hundehaltung

Hundebesitzer oder jene, die es gerne werden wollen, müssen sich vieler Pflichten bewusst sein.

Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Weiter bestimmt das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz, dass Personen, die das Halten von Hunden über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht nachweisen können, binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes die erforderliche Sachkunde durch einen Hundekundenachweis zu erbringen haben. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung.

So müssen Halter oder Verwahrer von Hunden diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder an der Leine geführt werden, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird. Auch in öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Eine Ausnahme bilden Flächen, die als Hundewiese gekennzeichnet sind.

Des Weiteren müssen Halter und Verwahrer dafür Sorge tragen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- und Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeit- oder Wohnanlagen, nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Hundekotbeutel sind entweder selbst mitzunehmen, oder aus den Spendern, die an vielen Stellen im Gemeindegebiet angebracht sind, zu entnehmen und zu verwenden.

 

Weiterführende Informationen zur Hundehaltung und Hundeabgabe sowie das Formular zur Hundeabgabeerklärung finden Sie unter www.wagna.at/downloads bzw. unter  www.wagna.at/buergerservice/verwaltung/hundeabgabe.