Gut zu wissen: An-/Abmeldung von Hunden

Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der Gemeinde angemeldet werden.

Die Hundeabgabe beläuft sich jährlich auf 60 Euro pro Hund. Kann ein Hundehalter den verpflichtenden Hundekunde-Nachweis (zu absolvieren einmalig in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz) nicht erbringen, verdoppelt sich die Hundeabgabe und beträgt somit 120 Euro. Sollte ein Hundehalter – abgesehen vom verpflichtenden Kurs für den Hundekunde-Nachweis – zusätzlich freiwillige Kurse, wie zum Beispiel die Begleithundeprüfung belegen, reduziert sich die Hundesteuer wiederum um 50 Prozent und somit auf 30 Euro pro Hund und Jahr. Diese Abgabenreduzierung trifft auch zu bei Haltern von Wachhunden zur Bewachung land- und forstwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe sowie Halter von Wachhunden, die ein Gebäude bewachen, das mehr als 50 Meter vom nächstbewohnten Gebäude entfernt liegt. Um jene begünstigte Hundeabgabe zu erhalten, müssen Halter von Wachhunden bis zum 28.02.2022 bei der Gemeinde einen Antrag zur Anerkennung des Hundes als Wach- bzw. Nutzhund stellen. Der verpflichtende Hundekunde-Nachweis ist für die Wachhunde jedenfalls zu erbringen. Gänzlich ausgenommen von dem Hundekunde-Nachweis wie auch der Hundesteuer sind die Halter von Diensthunden öffentlicher Wachen und des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals, Halter von Blindenhunden und speziell ausgebildeten Hunden zum Schutz hilfloser Personen, die Halter von Hunden in konzessionierten Bewachungsunternehmen sowie Hunden in behördlich bewilligten Tierheimen. Wer die Prüfung zum tierschutzqualifizierten Hundetrainer absolviert hat, braucht ebenso keinen Hundekunde-Nachweis.

 


 

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung eines Hundes erforderlich:
Daten des Hundehalters, Daten des Hundes, Hundekundenachweis, Nummer des Microchips, Registrierungsnummer des Stammdatensatzes (Animaldata), Nachweis einer Haftpflichtversicherung, evtl. Nachweis von Hundekursen für eine Abgabenreduktion

Folgende Unterlagen sind für die Abmeldung eines Hundes erforderlich:
Nachweis über das Ableben des Hundes (Tierarztbestätigung, Einäscherungsbestätigung, etc…) - die An-/Abmeldung des Hundes erfolgt in der Marktgemeinde Wagna

Ansprechpartner:
Daniela Prenninger, T 03452 82582 26 | Nicole Schantl, T 03452 82582 35

Die Formulare „Hundeabgabeerklärung“ und „Ersuchen um Anerkennung eines Hundes als Wach-/Nutzhund“ finden Sie im Download-Center unserer Homepage: wagna.at/downloads