Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan legt den konkreten Verwendungszweck aller Flächen (Parzellen) im jeweiligen Gemeindegebiet fest und regelt somit, ob und wie ein Grundstück genutzt und bebaut werden darf.
Behördlich genehmigte Einrichtungen wie Straßen oder Leitungen sind im Flächenwidmungsplan ebenso angeführt wie Gefahrenzonen (etwa Hochwasser) oder Nutzungsbeschränkungen aufgrund des Gewässerschutzes, des Natur- oder Denkmalschutzes.
Der Flächenwidmungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf. Änderungen im Flächenwidmungsplan sind mittels Anschlages auf der Amtstafel anzukündigen.
Digitale Flächenwidmungspläne sind über den GIS Atlas Steiermark für jedermann zugänglich und ersichtlich.
Quelle: kommunal.at
Kontakt Bauamt Marktgemeinde Wagna:
Tel.: 03452 / 82582 21
E-Mail: gemeinde(at)wagna.at
Weitere nützliche Infos gibt es von der Landesentwicklung Steiermark.