Gewerbeanmelung
Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandortes angemeldet worden ist.
Für in der Marktgemeinde Wagna ansässige Gewerbe ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz die zuständige Stelle.
Kontakt:
Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
Kada-Gasse 12
8430 Leibnitz
Tel.: 03452 / 82911 0
E-Mail: bhlb(at)stmk.gv.at
http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at
Weiterführende Informationen: