Grundbücherliche Teilungen, Vereinigungen

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen.

Die Basis für das Grundbuch bildet der Kataster, weil er Katastralgemeinde und Grundstück definiert. Er ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Benützungsart) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen. 

Beim Vermessungsamt bzw. dem Gemeindeamt kann ein Antrag auf Durchführung verschiedener Amtshandlungen, wie Grenzvermessung, Teilung oder Vereinigung von Grundstücken, aber auch Grundstücksübertragungen, sofern bestimmte gesetzliche Regelungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes zutreffen, gestellt werden.

Aktuelle Informationen zu Grundbuch, Grundbucheintragungen, Grundbucheinsicht, Grundbuchauszügen, Grundbuchabfragen finden Sie hier.

Kontakt Gemeindeamt:
Tel.: 03452 / 82582
E-Mail: gemeinde(at)wagna.at

Zuständiger Mitarbeiter:
Dipl.Ing. Martin Florian
Tel.: 03452 / 82582 41 
E-Mail: martin.florian(at)wagna.at