Kanalanschluss

Wenn ein Bauplatz von einem bestehenden Straßenkanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als das in der jeweiligen Bauordnung festgesetzte Maß (oft 30 Meter) entfernt ist, müssen alle Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden – ein Kanalanschluss ist notwendig. 

Ebenso kann es notwendig sein, dass vor der Errichtung oder Änderung von bereits vorhandenen Kanalanschlüssen oder -anlagen ein Kanalplan ausgearbeitet werden muss.

Wenn zur Errichtung des Kanalanschlusses Aufgrabungsarbeiten außerhalb Ihres Grundstücks erforderlich sind, benötigen Sie unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite von oesterreich.gv.at.

Näheres zum Thema Kanalabgabeordnung finden Sie hier.

Für kanalspezifische und baurechtliche Anfragen (Kanalbescheide und Abwicklung) in der Marktgemeinde Wagna wenden Sie sich bitte an Frau Michaela Pail vom Bauamt. 

Kontakt:
Tel.: 03452 / 82582 25
E-Mail: michaela.pail(at)wagna.at