Kommunalsteuer & Nächtigungsabgabe
Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe. Sie wird von den Gemeinden erhoben, ist jedoch bundesgesetzlich geregelt. Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.
Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmen selbst zu berechnen und an die erhebungsberechtigte Gemeinde (Betriebsstättengemeinde) zu entrichten.
Quelle und ausführlichere Informationen: WKO.at
Formulare:
- KommSt1: Kommunalsteuer für das Kalenderjahr xxxx
- KommSt1a: Kommunalsteuer-Bemessungsgrundlagen für sämtliche Betriebsstättengemeinden im Bundesgebiet
- KommSt2: Kommunalsteuererklärung im Fall der Schließung der einzigen Betriebsstätte
Nächtigungsabgabe
Am 8. April 2014 wurde vom Landtag Steiermark die Novellierung des Steiermärkischen Tourismusgesetzes sowie des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes 1980 beschlossen.
Damit wurde nach mehr als 10 Jahren die Nächtigungsabgabe mit Wirkung vom 1.12.2014 wie folgt erhöht:
- Beherbergungsbetriebe: von € 1,00 auf € 1,50
- Campingplätze: von € 1,00 auf € 1,20
- Schutzhäuser/Schutzhütten: von € 0,75 auf € 1,00
Um eine effiziente Überwachung der ordnungsgemäßen und vollständigen Einhebung der Nächtigungsabgabe sicherzustellen, wurde für die Gemeinde die Möglichkeit geschaffen, Kontrollorgane nach dem Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz zu bestellen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier auf der Seite vom Land Steiermark.
Fomular:
Nächtigungsabgabenerklärung
Zuständige Stelle im Marktgemeindeamt:
Finanzabteilung
Leitung: Brigitte Gartler
Tel.: 03452 / 82582 36
E-Mail: brigitte.gartler(at)wagna.at
Heide Kainz
Tel.: 03452 / 82582 28
E-Mail: heidi.kainz(at)wagna.at
Daniela Prenninger
Tel.: 03452 / 82582 26
E-Mail: daniela.prenninger(at)wagna.at
Nicole Schantl
Tel.: 03452 / 82582 35
E-Mail: nicole.schantl(at)wagna.at