Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wagna hat in seiner Sitzung vom 07.12.2022 gemäß § 41 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der letzten Fassung LGBl. Nr. 63/2018, zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände, unbeschadet bestehender Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes, eine neue Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnung beschlossen.

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