Mahnungen - Exekutionen - Insolvenzen

Mahnung
Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.

Exekution (Zwangsvollstreckung)
Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

Ausführliche Informationen auf der Seite von oesterreich.gv.at.

Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit, Illiquidität)
Insolvenz bezeichnet die Situation der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. In der Folge kann ein Insolvenzverfahren (Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer, Privatkonkurs) eingeleitet werden.

Weitere Informationen zum Thema "Privatkonkurs"
Weitere Informationen zum Thema "Insolvenz für UnternehmerInnen"

Quellen: oesterreich.gv.atwww.usp.gv.at