Strafregister(-bescheinigung)

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Zuständige Stelle für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung ist das Gemeindeamt.
Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis, z.B.: Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis früher geführter Namen, z.B.: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, etc.

Eine Strafregisterbescheinigung, nicht jedoch die speziellen Bescheinigungen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“, für die jeweils eine Bestätigung des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig ist), kann hier auch online beantragt (BMI) werden. Dafür benötigen Sie eine Bürgerkarte, die auch als Handy-Signatur verfügbar ist.

Formulare:

Aktuelle Informationen zu Strafregister, Führung des Strafregisters, Strafregisterbescheinigung, Tilgungsfristen, Beschränkung der Auskunft finden Sie hier auf der Seite von oesterreich.gv.at