Testament

Aktuelle Informationen über letztwillige Verfügungen, Testamentsformen, Vererben innerhalb der EU, Widerruf und Kosten eines Testaments etc. finden Sie hier auf der Seite von oesterreich.gv.at.

Grundsätzlich kann jeder, der über 18 Jahre und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, ein Testament errichten. Beim Aufsetzen eines Testaments empfiehlt es sich, den Rat eines Notars oder eines Rechtsanwalts einzuholen, da bei unüberlegt beigesetzten Klauseln leicht die Gültigkeit des letzten Willens vereitelt werden kann.

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